SVG zu würdigen und zu beurteilen. II. Beweisanträge 2. Es seien der neue Arbeitsvertrag ab 1. Januar 2023, die Lohnabrechnung Januar 2023, das Schreiben des Berufungsklägers vom 31.01.2023 an das Sozialamt der Ex-Ehefrau, die Quittungen betr. bezahlte Kinderunterhaltsbeiträge, das Schreiben vom 20. April 2023 und 19. Juli 2023 der Sozialen Dienste F.________ (Ort) bezüglich Familienzulagen sowie [sic] zu den Akten zu nehmen und als Beweismittel zuzulassen. 3. Es sei Frau E.________, F.________ (Adresse), als Zeugin zu befragen.