3 aktenkundig sind und er an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auch zu seiner Person befragt wird, wobei er sich zur aktuellen Beziehung zu seiner Ex- Ehefrau äussern kann (pag. 612 f.). An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte Rechtsanwalt B.________ vorfrageweise folgende Anträge (pag. 615 und pag. 646): I. Anträge 1. Der angeklagte Sachverhalt sei unter dem Tatbestand von Art. 90 Abs. 2 SVG, eventualiter unter dem Tatbestand von Art. 90 Abs. 3 SVG zu würdigen und zu beurteilen.