3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen und Würdigungsvorbehalt Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten beim Amt für Migration und Bürgerrecht des Kantons Ba- sel-Landschaft ein Bericht zur Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (datierend vom 29. Juni 2023; pag. 558 f.) eingeholt. Sodann wurde ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 10. Juli 2023; pag. 561 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 13. Juli 2023; pag. 572 f.) eingeholt.