Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 19'100.00 und Auslagen von CHF 5'227.65, insgesamt bestimmt auf CHF 24'327.65. [Kostentabelle] II. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 18.12.2018 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00, gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen.