90 Der Restbetrag von CHF 19'905.65 wird an A.________ ausbezahlt. Der auszuzahlende Restbetrag erhöht sich auf CHF 58'702.85 nach Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Parteientschädigung an die E.________ AG durch C.________. VI. Weiter wird verfügt: 1. Die Grundbuchsperren betreffend die Grundstücke O.________ (P.________) und Q.________ (R.________) bleiben bis zum Eintrag der E.________ AG als Aktionärin im Aktienbuch der J.________ AG bestehen.