Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12'000.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________ für die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21'500.00. 3. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________ für die gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12'000.00. 89 IV. C.________ wird schuldig erklärt