87 Massnahme ist zwar mit der I.________ AG (bzw. J.________ AG) eine Drittperson betroffen. Indes ist eine Beschlagnahme von Gegenständen und Vermögenswerten Dritter nicht ausgeschlossen. In Anbetracht dessen, dass A.________ sämtliche Aktien hält, trifft die Massnahme indirekt lediglich sie als beschuldigte Person. 88 X. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II.