Ihr dürfte im Wesentlichen einzig eine monatliche Rente von CHF 3'200.00 verbleiben. Angesichts dessen sind die stattlichen Verfahrenskosten sowie die Entschädigungsansprüche der E.________ AG als gefährdet einzustufen. Die Beschlagnahme der A.________ zustehenden Summe von CHF 100'000.00 in der Höhe von CHF 80'094.35 ist daher zur Sicherung der Verfahrenskosten sowie der Entschädigung der E.________ AG geboten und es wird die Verrechnung gemäss Art. 442 Abs. 4 StPO angeordnet. Diese Anordnungen sind im Hinblick darauf, dass A.____