30. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt die Einziehung der Aktien der I.________ AG von A.________. Die Aktien seien sodann der E.________ AG gegen eine Bezahlung von CHF 50'000.00 auszuhändigen und die CHF 50'000.00 seien unter Anrechnung an die Verfahrenskosten zu beschlagnahmen. Nach der Abwicklung (Aushändigung gegen Bezahlung) seien die Grundbuchsperren aufzuheben. Namens der Straf- und Zivilklägerin E.________ AG wird beantragt, es seien die Grundstücke einzuziehen und der E.________ AG auszuhändigen. Der Eventualantrag entspricht dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft.