Der bedingte Vollzug ist somit zu gewähren und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. 29.6 Fazit und konkretes Strafmass C.________ wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. 79 VI. Einziehung / Restitution