78 sich allenfalls auch im Justizvollzug angemessen behandeln und therapieren. Aussergewöhnliche Umstände, die eine (zu verbüssende) Freiheitstrafe für C.________ als deutlich einschneidender erscheinen liessen als für eine durchschnittlich gesunde Person, sind grundsätzlich zwar nicht ersichtlich. Wegen den gesundheitlichen Beschwerden und des Alters von C.________ ist jedoch eine geringfügige Strafreduktion zu gewähren. Im Strafregister von C._____