C.________ ist pensioniert und finanziell sehr gut aufgestellt. Er hat sein Immobiliengewerbe grösstenteils seinen Kindern überschrieben, die nach Aussagen von C.________ jedoch hauptberuflich anderen Tätigkeiten nachgingen (pag. 22 493, Z. 38 ff.). C.________ hat nach einem im Zeitraum der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erlittenen Hirnschlag weiterhin mit gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen und absolviert eine Therapie (pag. 22 939, Z. 28 ff.; pag. 22 940, Z. 9 ff.). Der Eindruck an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung und die Aussagen von C.__