Ins Gewicht fällt indessen, dass C.________, wie erwähnt, gegenüber der E.________ AG grundsätzlich keine Verpflichtungen hatte. Unter beiden Titeln – Gehilfenschaft und Teilnahme am Sonderdelikte – ist eine gesamthafte Strafreduktion um 8 Monate angemessen. 29.2.4 Fazit zu den Tatkomponenten Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. 29.3 Täterkomponenten Es kann auch hierzu grundsätzlich auf die Ausführungen des WSG verwiesen werden (pag. 22 602 f., E. 2.4.). C.________ ist pensioniert und finanziell sehr gut aufgestellt.