14 003 0042 ff.). Von Oktober 2019 bis Januar 2020 folgten Einvernahme mit beiden Beschuldigten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Verfahren in Anbetracht des Aktenumfangs und der sich in sachverhaltsmässiger und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen zügig vorangetrieben. Nach den letzten Untersuchungshandlungen dauerte es indessen trotz mehrerer Nachfragen seitens der Straf- und Zivilklägerin E.________ AG (pag. 14 003 0090 ff.) bis zum 8. Oktober 2021, bis die Anklage dem WSG übermittelt wurde. Dieser Zeitraum ist als zu lange einzustufen. Darin liegt eine Verletzung des