74 es, den Täter zu begünstigen, der sich während einer längeren Zeit seit dem strafbaren Verhalten wieder zur Rechtsordnung bekennt. Die Tathandlung vom 24. Juni 2008 liegt bereits sehr lange zurück, zwei Drittel der Verjährungsfrist sind verstrichen. A.________ hat in der Folge zwar die Nebenvereinbarungen geheim gehalten und durch den Kauf der Aktien der I.________ AG am 16. Dezember 2016 ein Recht ausgeübt. Dies stellte jedoch lediglich die Fortsetzung der Tathandlung dar. Anderweitig ist A.______