Sie hat Vermögen von rund CHF 2.6 Mio., das grösstenteils dem Wert der Aktien der I.________ AG entspricht, und Schulden von total rund CHF 1.4 Mio. Diese stammen im Betrag von rund CHF 1 Mio. aus Gerichtsverfahren und -urteilen. Gesundheitliche Beschwerden liegen nicht vor. Damit sind die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben wie schon im erstinstanzlichen Verfahren als geordnet einzustufen. Vorstrafen sind keine mehr im Strafregisterauszug ersichtlich. Es ist keine besondere Strafempfindlichkeit auszumachen. Einsicht und Reue waren auch im oberinstanzlichen Verfahren nicht erkennbar.