CHF 300‘000.00 die Anklageerhebung an ein Kollegialgericht mit zwei Laienrichtern vor, was einer zu beantragenden Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren entspricht (Ziff. 3.1 lit. b i.V.m. 3.2 lit. b der Weisung). Beim Kollegialgericht mit vier Laienrichtern ist gemäss Weisung ab einem Deliktsbetrag über CHF 1 Mio. Anklage zu erheben, was eine zu beantragende Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren impliziert (Ziff. 3.1 lit. c i.V.m. 3.3 lit. b der Weisung). Im vorliegenden Fall beläuft sich die Schadenssumme für die Straf- und Zivilklägerin E.__