Dabei empfiehlt die Masterarbeit «Angemessene Strafzumessung im Wirtschaftsstrafrecht» von TANJA GRABER vom 30. Juni 2011, Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalität, Universität Luzern, bei einem Deliktsbetrag in der Höhe von CHF 100‘000.00 ohne Rückzahlungen 360 Strafeinheiten bzw. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (S. 31 f.). Die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. November 2010 (Inkrafttreten 1. Januar 2011) «Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens, Anklageerhebung und Bezeichnung des Spruchkörpers bei der Anklageerhebung» sieht für Vermögensdelikte mit einem Deliktsbetrag von mindestens