71 28. A.________ 28.1 Strafart, Methodik und Strafrahmen A.________ ist zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs in Anbetracht des Deliktsbetrags sowie die erhebliche kriminelle Energie würden mit einer Geldstrafe nicht angemessen abgegolten. Die Tatsache, dass die Straftat schon lange zurückliegt, wiegt diese Umstände nicht auf, sondern ist mit einer Strafreduktion zu berücksichtigen.