__ AG übertrug. C.________ wusste dabei vom laufenden Gerichtsprozess zwischen der Konkursmasse der Z.________ AG und A.________. Er war aufgrund des bestehenden Näheverhältnisses über den Gang und den Inhalt des Gerichtsverfahrens im Bilde. Durch sein Handeln wollte er die Tat von A.________ begünstigen bzw. überhaupt erst ermöglichen. Im Weiteren zog auch C.________ einen finanziellen Nutzen aus dem Vertragskonstrukt. Der Tatbeitrag von C.________ war in Würdigung des Ausgeführten für die Tat derart entscheidend, dass er einem mittäterschaftlichen Handeln entspräche, wenn er betreffend die E.________ AG in den Täterkreis von Art.