_ nicht möglich gewesen, die Grundstücke aus der E.________ AG herauszulösen und mittels den Nebenvereinbarungen für sich selbst zu sichern. Ohne sein Handeln wäre die Tat deutlich anders abgelaufen bzw. gar nicht erst möglich gewesen. C.________ wusste, dass A.________ die Grundstücke als einziges statutarisches Organ der E.________ AG für letztere verkaufte und die mit den Nebenvereinbarungen unentgeltlich erworbenen Rechte demgegenüber als Privatperson vereinnahmte und dass diese ihr nicht zustanden und sie sich so unrechtmässig bereicherte.