Somit ist A.________ der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen am 24. Juni 2008 zum Nachteil der E.________ AG im Deliktsbetrag von mindestens CHF 1 Mio., schuldig zu erklären. Tatort im Sinne des Beweisergebnisses ist M.________ als Ort der Verschreibung im Büro des Notars. 25.2 C.________ Durch den Abschluss der Nebenvereinbarungen am 24. Juni 2008 ermöglichte C.________ A.________ den mittelbaren und/oder direkten Zugriff auf die Grundstücke. Dabei hatte auch er die Absicht, dass A.________ die Grundstücke zu ei-