Der subjektive Tatbestand ist ebenfalls erfüllt. A.________ hatte sich in der Vergangenheit von ihrem Vater, X.________ sel., bzw. aus dessen Nachlass mehrere Vermögenswerte unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften angeeignet – so insbesondere CHF 5 Mio. durch einen Schenkungsvertrag mit ihrem verbeiständeten Vater. Als der Konkurs der Z.________ AG absehbar wurde, entnahm sie aus dieser in strafbarer Weise sämtliche Vermögenswerte, darunter die Aktien der E.________ AG. Sie hat in der Vergangenheit mehrmals Geschäftsvermögen in ihr Privatvermögen überführt, wenn sie eine Übernahme durch ihre Geschwister befürchtete.