68 pflicht entweder zum Unterlassen des Grundstücksverkaufs oder zum Abschluss der Nebenvereinbarungen im Namen der E.________ AG oder zur Übertragung der Rechte auf dieselbe verpflichtet gewesen. Durch ihr Verhalten schadete A.________ der E.________ AG, handelte es sich um Kaufrechte, die A.________ von Anfang an nicht zustanden. Die durch A.________ pflichtwidrig verletzten Vermögensinteressen waren somit für sie fremd i.S.v. Art. 158 aStGB.