SchKG wäre nicht sachgerecht. Nach der Sichtweise der Verteidigungen beider Beschuldigten würde dem Alleinaktionär, der diese Stellung durch ein der paulianischen Anfechtung unterliegendes Rechtsgeschäft erlangte, zugestanden, die von ihm rechtlich unabhängige Gesellschaft bis auf das Grundkapital und die gebundenen Reserven auszuhöhlen, was der Anfechtungsklage gerade zuwiderläuft. Die organschaftliche Treuepflicht gegenüber der E.________ AG ist durch das Verhalten von A.________ klarerweise verletzt. Wie oben erläutert, handelte A.________ in ihrem eigenen privaten Interesse. Sie wäre aufgrund ihrer Treue-