__ AG und zur Duldung deren Verwertung verurteilt wurde, trat zu A.________ als Alleinaktionärin die Konkursmasse der Z.________ AG bzw. mittelbar die Gläubiger der Z.________ AG in Liq. als weitere Interessengruppe an der E.________ AG und deren Vermögenswerten hinzu (Verfahrensakten Z 04 3199, pag. 419 ff.), wie grundsätzlich auch die Gläubiger der E.________ AG. Es versteht sich von selbst, dass diese Interessengruppe nach rechtlichen Gesichtspunkten ein erhebliches Interesse am Erhalt des Vermögens und des rentablen Immobiliengeschäfts, eventualiter an der Erlangung der A.________ mit den Nebenvereinbarungen eingeräumten Rechte, hatte.