___ AG mit der Wahrung deren Vermögensinteressen betraut. Durch ihr gemäss Beweisergebnis erstelltes Verhalten hat A.________ in ihrem eigenen Interesse die einzigen der E.________ AG verbliebenen, einträglichen Aktiven aus der Gesellschaft herausgelöst und mittels Nebenvereinbarungen in jeder Hinsicht für sich selbst als Privatperson gesichert. Diese Nebenvereinbarungen hätte A.________ nicht privat und unentgeltlich erwerben können, wenn sie nicht namens der E.________ AG dem Verkauf der Grundstücke O.________, Q.________ und AO.________ an die I.________ AG zugestimmt bzw. diesen veranlasst hätte.