25. Subsumtion 25.1 A.________ Als Ausdruck der Fremdnützigkeit der Geschäftsführung namens einer AG wird im Aktienrecht– entgegen den Ausführungen im Gutachten U.________ (pag. 22 126) – einhellig eine Pflicht zum Unterlassen von rein eigennützigen Geschäften bzw. zur Ablieferung derart erlangter Vorteile bejaht (PETER BÖCKLI, Schweizer Aktienrecht, 5. Aufl. 2022, § 9 N 855 ff. mit Hinweisen). A.________ war im Tatzeitpunkt als statutarisches Organ der E.________ AG mit der Wahrung deren Vermögensinteressen betraut.