_ nicht nachvollziehbar. C.________ würde in diesem Fall eine Handlung vorgeworfen werden, die bei A.________ anscheinend als nicht strafbar eingestuft werde. Eine Gehilfenschaft würde weiter einen doppelten Gehilfenvorsatz erfordern, den die Vorinstanz mangelhaft hergeleitet und begründet habe. C.________ habe keine Kenntnisse von den laufenden Gerichtsverfahren gehabt. Eine Pflichtverletzung durch A.________ sei für ihn nicht erkennbar gewesen. Alles andere sei eine pure Unterstellung (zum Ganzen pag. 22 969 f.). 24.3 Generalstaatsanwaltschaft