____ AG und damit dem Einflussbereich ihrer Geschwister zu entziehen und selbst weiterhin über diese verfügen zu können. In dieser Absicht schloss und verheimlichte sie die Kaufrechte. Ihr müsse also bewusst gewesen sein, dass sie etwas Widerrechtliches gemacht habe, weshalb sie direktvorsätzlich gehandelt habe. A.________ habe mit den Liegenschaften weiterhin ihren Lebensunterhalt verdienen wollen, weshalb auch eine Bereicherungsabsicht zu bejahen sei. Den Deliktsbetrag machte das WSG an dem Betrag fest, den sie sich im Tatzeitpunkt vorgestellt habe.