___ AG herausgegeben worden. Ab diesem Zeitpunkt sei das Eigentum an den Aktien von A.________ übergegangen. Bis zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. Juni 2009, an der sie demissioniert habe, sei sie noch weiterhin VR-Mitglied der E.________ AG gewesen. Im Zeitraum von 1. April 2009 bis 24. Juni 2009 habe A.________ somit Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte der E.________ AG gehabt, sei aber nicht (mehr) Alleinaktionärin gewesen. In diesem Zeitraum hätten die Kaufrechte an den Grundstücken übertragen und/oder ausgeübt werden müssen.