158 StGB mit zahlreichen Hinweisen). Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung reicht zudem auch die blosse Gefährdung des Vermögens in einem Masse aus, welches das Vermögen in seinem wirtschaftlichen Wert als vermindert erscheinen lässt. Dies ist anzunehmen, wenn der Gefährdung nach den Grundsätzen der sorgfältigen Bilanzierung durch Wertberichtigungen oder Rückstellungen Rechnung getragen werden muss (BGE 122 IV 279, E. 2a, S. 281; 129 IV 124, E. 3.1, S. 126).