60 entsprechende Unterlassung bewirkt wird (ANDREAS DONATSCH, Aspekte der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB, ZStrR 114/1996, S. 210). Bei der Frage nach dem im Einzelfall zu beachtenden Inhalt der Pflichten und damit der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten eines Verwaltungsrats effektiv pflichtwidrig ist, ist zu beachten, dass in einer Aktiengesellschaft wenn nicht alle, so doch sehr viele Geschäfte mit finanziellen Risiken verbunden sind.