_ mittels Nebenvereinbarungen eingeräumten Rechte, allen voran das Kaufrecht betreffend die Aktien der I.________ AG, hatten einen Wert von mindestens CHF 1 Mio. Zudem wurde am 24. Juni 2008 ebenfalls eine Vereinbarung betreffend Verwaltungshonorar abgeschlossen, in welcher sowohl eine Entschädigung für A.________ als auch C.________ vereinbart wurde. Mit Verträgen vom 6. und 7. November 2014 wurden die Grundstücke AT.________ und AU.________ mit Zustimmung von A.________ vom Grundstück AO.________ abparzelliert und in der Folge wurden diese Grundstücke zum Preis von CHF 1'009'960.00 durch die I.________ AG verkauft.