als (umstrittene) Alleinaktionärin und in der Funktion als einziges und einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied sowie als Präsidentin des Verwaltungsrates der E.________ AG, die mit erstinstanzlichem Urteil des Gerichtskreises II Biel-Nidau vom 6. September 2007 zur Herausgabe sämtlicher Aktien der E.________ AG an die Konkursmasse der Z.________ AG verurteilt worden war, beim Verkauf der Grundstücke der E.________ AG an die I.________ AG am 24. Juni 2008 unentgeltlich für sich privat und in eigenem Nutzen diverse Rechte erworben hat. Namentlich erwarb sie das Recht, die Aktien der I.___