Das Gutachten ermittelt den Wert der Liegenschaften per 23. Juni 2018 anhand des Realwerts bzw. Sachwerts einerseits sowie des Ertragswerts andererseits. Zum approximativen Bauneuwert der Liegenschaften, auf dem die Berechnung des Realwerts bzw. Sachwerts aufbaut, hält das Gutachten selbst fest, es würden wesentliche Elemente zur genauen Berechnung fehlen (pag. 23 019). Auch bei der Berechnung des Ertragswerts als zweite wesentliche Grösse fällt auf, dass für die üblichen Gestehungskosten keine realen Aufwände, sondern Standardwerte herangezogen wurden (pag.