SA nicht auf die Bewertung der Nebenvereinbarungen aus. Was das geltend gemachte Vorkaufsrecht der K.________ SA angeht, das bei einem Eigentumsübergang an Y.________ ausgeübt worden wäre, so scheint betreffend das Grundstück O.________ tatsächlich ein solches bestanden zu haben (vgl. den öffentlich beur-