SA hätte so zumindest aufgeschoben werden können, bis eine passende Nachfolgelösung erarbeitet worden wäre. Im massgeblichen Tatzeitpunkt per 24. Juni 2008 konnte längerfristig mit Mietzinseinnahmen von der K.________ SA gerechnet werden. Diese hatte im Rahmen des Asset Deals mit der E.________ AG (s. E. 10 oben) rund CHF 5 Mio. in den Standort investiert und einen zehnjährigen Mietvertrag abgeschlossen, der bis ins Jahr 2012 dauerte. Bei derartigen Investitionen mit offensichtlich langfristiger Ausrichtung müssten erhebliche Gründe für einen vorzeitigen Auszug sprechen, die – wie bereits erwähnt – für die Kammer nicht nachvollziehbar sind. Und selbst wenn die E.______