SA bei der I.________ AG im Hinblick auf eine allfällige Verlängerung des Mietvertrags um 5 Jahre über die Eigentumsverhältnisse an den Liegenschaften. Die K.________ SA sprach selbst die Möglichkeit einer gerichtlichen Eigentumsübertragung an Y.________ an und verlangte Auskunft über den Ausgang des Prozesses. Nur handschriftlich wurde durch C.________ angefügt, die K.________ SA würde wegen einer Konkurrenzsituation auf die Verlängerung verzichten, wenn die Liegenschaften durch Y.________ geführt würden («gemäss mündlicher Auskunft keine Verlängerung wenn Eigentumsübertragung rückgängig gemacht wird [Konkurrenz Y.________]», Verfahrensakten SK 11 48, pag.