Entgegen den Aussagen von A.________ ist nicht davon auszugehen, dass der Kaufpreis von CHF 300'000.00 der Steueroptimierung gedient hat. Aus ihrer Sicht wären allfällige Schenkungssteuern beim vereinbarten Ausübungspreis von CHF 50'000.00 deutlich geringer gewesen, als die CHF 250'000.00, die sie «freiwillig» an C.________ bezahlte. Wieso der Kaufpreis auf CHF 300'000.00 festgesetzt wurde, ist letztlich nicht relevant. Es liegt die Annahme nahe, dass C.________ für seine Mithilfe bei der Sicherung der Grundstücke für A.________ zusätzlich entlöhnt werden sollte.