53 CHF 100'000.00 wesentlich übersteigenden Wert hatten. Damit ermöglichte es das Kaufrecht betreffend die Aktien, zum Ausübungspreis von CHF 100'000.00 einen Vermögenswert zu kaufen, der wesentlich mehr wert ist. Aus diesem Grund hatte das Kaufrecht betreffend die Aktien der I.________ AG (aus Sicht eines unbeteiligten Dritten) einen eigenständigen Verkehrswert.