__ AG erforderlichen Kapitals garantiert. Mit diesen Baulandparzellen hätte bereits der Nettosubstanzwert der I.________ AG für einen unbeteiligten Dritten ein grosses Potenzial versprochen. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Vermögensschaden ist es nicht erforderlich, dass ein solcher genau beziffert wird; es genügt, wenn er sicher ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_140/2020 vom 3. Juni 2021 E. 3.3.2. mit weiteren Hinweisen). Mit Blick auf die obigen Ausführungen ist es evident, dass die Aktien der I.________ AG im Zeitpunkt der Entstehung des Kaufrechts – wie auch zu jedem weiteren Zeitpunkt während der zehnjährigen Laufzeit – einen