22 572), kann sich die Kammer nicht anschliessen. Um in den Genuss der Liegenschaftserträge zu kommen, musste nicht der Verkehrswert der Liegenschaften aufgewendet, sondern einzig die Aktien der I.________ AG für CHF 100'000.00 gekauft werden. Allein die Tatsache, dass die I.________ AG über 7214 m2 unbebautes Bauland verfügte, das für mehr als CHF 1 Mio. verkauft werden konnte und mit einem Grundpfandrecht von CHF 0.8 Mio. belastet war (pag. 21 002 0008 ff.), hätte für einen unbeteiligten Dritten eine Verdoppelung des zum Erwerb der Aktien der I.________ AG erforderlichen Kapitals garantiert.