Diese Sichtweise wird von der Kammer nicht geteilt. Der Erwerb einer Aktiengesellschaft durch den Kauf sämtlicher Aktien stellt eine Vermögensübertragung sämtlicher Aktiven und Passiven der Gesellschaft dar. Mithin werden alle Vermögenswerte der Aktiengesellschaft erworben, die den Verbindlichkeiten derselben gegenüberstehen. Die dazwischenliegende Differenz zuzüglich stiller Reserven entspricht dem Nettosubstanzwert der Gesellschaft. Bei der Bewertung von Unternehmen ist der Einbezug von Passiven Standard.