__ AG habe den (indirekten) Erwerb der Grundstücke ermöglicht, die ursprünglich für CHF 9 Mio. verkauft worden seien. Da der Ausübungspreis für das Kaufrecht betreffend die Aktien (zunächst) CHF 100'000.00 betragen habe, liege der Wert des Kaufrechts bei CHF 8'900'000.00. In der Anklageschrift wird alternativ ein Wert von CHF 9'189'960.00 genannt, der sich aus dem Kaufpreis der Grundstücke O.________ und Q.________ (gemäss Kaufvertrag CHF 8'280'000.00), zuzüglich dem Verkaufserlös für die Grundstücke AO.________, AT.