51 21.2.4 Wert der Nebenvereinbarungen/Tatzeitpunkt Zu prüfen bleibt der Wert der Nebenvereinbarungen bzw. der damit erworbenen Rechte, die A.________ privat und unentgeltlich eingeräumt erhielt. In der Anklageschrift wird von einem Deliktsbetrag von CHF 8'900'000.00 bzw. CHF 9'189'960.00 ausgegangen. An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde seitens der Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt, das Kaufrecht betreffend die Aktien der I.________ AG habe den (indirekten) Erwerb der Grundstücke ermöglicht, die ursprünglich für CHF 9 Mio. verkauft worden seien.