Zweck bzw. Ziel der Vereinbarungen war es, dass A.________ die Grundstücke direkt oder indirekt zurückerwerben würde, wie es von Anfang an geplant war. C.________ kostete dies alles nichts, ausser dass er die I.________ AG einsetzen musste, deren nominelles Aktienkapital ihm bei Ausübung eines der beiden Kaufrechte grundsätzlich vergütet würde. Er profitierte finanziell von dem Vertragskonstrukt, so durch das jährliche Honorar von CHF 36'000.00 sowie von Dividenden (z.B. Dividende im Jahr 2015 in Höhe von CHF 222'000.00).