___ AG, die Grundstücke komplett fremdfinanziert zu erwerben und zu unterhalten, wobei die (anfänglich) sehr günstigen Konditionen für das Darlehen der E.________ AG, gewährt durch A.________, auch zur Finanzierbarkeit beitrugen. Die ungewöhnliche Ausgestaltung des Ausübungspreises beim Kaufrecht betreffend die Grundstücke und der vorbestimmte Ausübungspreis beim Kaufrecht betreffend die Aktien machte den direkten oder indirekten Erwerb der Grundstücke durch A.________ erst möglich. Daneben profitierte sie durch das Verwaltungshonorar auch direkt von den Erträgen. Zweck bzw. Ziel der Vereinbarungen war es, dass A.____