22 942, Z. 5 ff.) und wussten über die anfallenden Aufwände und die zu erwartenden Mietzinseinnahmen bestens Bescheid. Mit der K.________ SA, der signifikantesten Mieterin, bestand ein langfristiger Mietvertrag. Die K.________ SA hatte rund 5 Mio. in den Standort investiert und sicherlich keine Absicht, kurzfristig auszuziehen. Damit waren stattliche Einnahmen auf absehbare Zeit garantiert (zur behaupteten Konkurrenzsituation und dem Vorkaufsrecht sogleich E. 21.2.4 unten). Aus demselben Grund ist auch der aufgestaute Unterhaltsaufwand von (angeblich) bis zu CHF 4.7 Mio. (vgl. Verfahrensakten C03 10 760, pag. 277 und 571, mit Verweis auf die Verfahrensakten SK 11 48, pag.