___ AG nach diesem Verkauf gleich bzw. erhöhten sich leicht. Aus der Entwicklung des Gewinn- bzw. Verlustvortrags sowie unter Einbezug des negativen Geschäftsergebnisses im Folgejahr 2015 und der gebildeten gesetzlichen Reserven von CHF 28'000.00 zeigt sich, dass genau CHF 222'000.00 aus der Aktiengesellschaft entnommen wurden, die mit grösster Wahrscheinlichkeit von C.________ als Dividende bezogen worden sein dürften (vgl. dazu seine Aussagen bei der oberinstanzlichen Einvernahme, pag. 22 955, Z. 36 ff.). Insoweit wie auch durch das jährliche Honorar von CHF 36'000.00 (pag. 04 001 0087, Ziff. 2) profitierte neben A.________ auch C.________ finanziell vom Vertragskonstrukt.